Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen.

Die Kosten hierfür können vom Stadt- oder Landkreis nach Abzug eines Eigenanteils erstattet oder Bezuschusst werden.

Weitere Informationen und Bedingungen Hier!

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